Alexander Schwarz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungs- und Verkehrsrecht
ADAC Vertragsanwalt

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Alexander Schwarz: Erfahrener Jurist mit Fachanwaltschaft in Verkehrs- und Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Alexander Schwarz ist seit 1998 in dieser Kanzlei tätig. Sein Hauptbetätigungsgebiet liegt im Bereich seiner Fachanwaltschaften für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht. Im Rahmen seiner verkehrsrechtlichen Tätigkeit betreut er die Regulierung von Verkehrsunfallschäden und die Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt er Ihre Rechte gegenüber Behörden und anderen staatlichen Institutionen. Ein weiteres Betätigungsfeld ist das allgemeine Zivilrecht, Sozialrecht und Strafrecht.

Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht werden Sie mit Rechtsanwalt Alexander Schwarz einen erfahrenen, durchsetzungsstarken Anwalt an Ihrer Seite finden. Seit 2023 vertritt er die Interessen der Mitglieder des ADAC als Vertragsanwalt für den Bereich Dortmund.

Zum ADAC Vertragsanwalts-Profil

Rechtsanwalt Alexander Schwarz

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

2023 Berufung zum ADAC-Vertragsanwalt für den Bereich Dortmund

2016 Partner der Rechtsanwaltskanzlei Kaessmann & Schwarz

2014 Verleihung des Titels eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht

2002 Verleihung des Titels eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht

1998 Zulassung als Rechtsanwalt und Eintritt in die Rechtsanwaltskanzlei Kaessmann & Partner

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