Alexander Schwarz

Alexander Schwarz

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Verkehrsrecht

ADAC-Vertragsanwalt

  • Verwaltungsrecht
  • Strafrecht
  • allgemeines Zivilrecht
  • Sozialrecht
  • Versicherungsrecht

Kurzbiographie:

Alexander Schwarz machte 1988 Abitur. 1988 bis 1989 leistete er seinen Grundwehrdienst ab. 1990 bis 1994 studierte er Rechtswissenschaften
an der Ruhruniversität Bochum. Dem schloss sich das Referendariat am Landgericht Essen 1994 bis 1996 an. Nach Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens im Jahre 1997 trat er im Januar 1998 in unsere Kanzlei ein. Sein Dezernat umfasst neben dem allgemeinen Zivilrecht überwiegend Verkehrsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Im Rahmen des Verkehrsrechts liegt sein Arbeitsschwerpunkt bei Unfallschadenregulierungen, der Bearbeitung von Ansprüchen aus Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge, Verkehrsordnungswidrigkeiten
und Verkehrsstrafsachen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt im Verwaltungsrecht liegt im Beamten- und Disziplinarrecht.


Im Jahre 2002 erwarb Herr Schwarz den Titel eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht. Seit 2014 ist er berechtigt, den Titel eines
Fachanwaltes für Verkehrsrecht zu führen.


Alexander Schwarz ist 1967 in Castrop-Rauxel geboren. In seiner Freizeit beschäftigt er sich mit Musik und Geschichte. In seiner Jugend war er Leichtathlet. In seiner knapp bemessenen Zeit versucht er diesen Sport noch auszuüben.

Share by: